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Es gibt legale Alternativen – Weg mit den ORF-Zwangsgebühren

Wer sofort ein Zeichen gegen die Zwangsgebühr setzen will, der kann das tun. Das Gesetz sieht vor, dass folgende Geräte GIS-pflichtig sind:

  • Fernsehgeräte mit Antennenanschluss oder Tuner
  • Kabel-Receiver
  • Sat-Receiver
  • Computer oder Tablets mit DVB-T-Stick, TV-Karte oder Radio-Karte
  • Radiogeräte und sonstige Geräte mit UKW-Empfang

Es gibt mittlerweile in Österreich mehrere Anbieter, die TV-Geräte herstellen, die alle oben genannten technischen Ausstattungen NICHT haben. Sie sind rein gesetzlich keine Fernseher, sondern lediglich Monitore.

Das Streamen von TV-Inhalten über Apps oder Mediatheken (auch die ORF-TVthek) unterliegt nicht der GIS-Pflicht. Somit steht ein beinahe unbeschränkter Zugang zu Fernseh-Inhalten – hier einige Beispiele: 

  • Streaming: Amazon Video, Maxdome, Netflix und Co.
  • TV-Sticks wie den Amazon-Fire-TV-Stick - hier stehen über 5000 Apps, Spiele und Mediatheken zur Verfügung
  • TV-Apps wie „Zappn“ oder „TV Now“
  • Smartphone/Tablet-Inhalte streamen
  • Computer mit dem Laptop/Tablet verbinden

Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeit, bei seinem TV-Gerät einen fachmännischen Ausbau des Tuners vornehmen zu lassen. Danach ist das Gerät ebenfalls nicht mehr GIS-pflichtig.

ORF nicht mehr schauen – aber noch Radiohören

Es gibt auch viele Menschen, die zwar auf das ORF-TV-Programmangebot verzichten können, aber trotzdem noch Radio hören wollen. Es gibt die Möglichkeit, nur die Radiogebühren zu zahlen. Wer dieses Modell wählt, erspart sich rund zwei Drittel der GIS-Gebühren.


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