Kritisch standen die Freiheitlichen einer heute, Mittwoch, im Nationalrat diskutierten Verfassungsänderung bei Flächenwidmungen gegenüber. Im Wesentlichen gehe es in dieser Verfassungsnovelle darum, dass die Landesregierungen ermächtigt werden sollen, in Angelegenheiten der Raumplanung landesgesetzliche Bestimmungen vorgeben zu können, dass Flächenwidmungen oder hoheitsrechtliche Handlungen, die damit in Zusammenhang stehen, durch zivilrechtliche Verträge geregelt werden können. Für den freiheitliche Nationalratsabgeordneten Werner Herbert handle es sich dabei um tiefgreifende Einflussnahmen mit negativen Auswirkungen für Grundstücksbesitzer und Bürgermeister: „Wir stehen mit dieser Kritik nicht allein da, denn auch in der Ausschussbegutachtung wurden zahlreiche kritische Stellungnahmen dazu abgegeben – unter anderem vom Verfassungsgerichtshof, der hier einen Druck auf die Grundstückseigentümer ausgeübt und eine unzulässige Vorgangsweise sieht. Aus Sicht der Wirtschaftskammer gibt es keine Einschränkung rechtlicher Natur auf konkrete Bauvorhaben nach dem Motto ‚Alles ist möglich, alles ist zulässig‘. Und auch der Verfassungsdienst stößt sich daran, dass sich mit dieser Novelle wesentliche Einschränkungen für das rechtsstaatliche Prinzip ergeben.“
Bauprojekte werden sich zulasten von Mietern oder Gemeinden verteuern
Diese Verfassungsnovelle sei der falsche Ansatz, führte der Freiheitliche weiter aus: „Sie minimiert die Rechte der Grundeigentümer und sie minimiert die Möglichkeiten der Bürgermeister gerade in den Gemeinden, wo immer mehr der Ruf nach günstigen Wohnungen für junges Wohnen oder für betreutes Wohnen laut wird. Das ist der völlig falsche Ansatz, denn es ist zu befürchten, dass gerade durch solche Maßnahmen aufgrund des finanziellen Mehraufwandes die Mieten ins Unermessliche steigen. Eine sehr komplexe Materie, die weitreichende Einschränkungen für die Gemeinden einerseits, aber auch Beschränkungen auf zukünftige Bauvorhaben in den Kommunen und Ländern bringt. Denn es ist natürlich zu befürchten, dass sich Vorgaben von den Landesregierungen auf vertragliche Verpflichtungen zu einem finanziellen Zusatzaufwand von Bauprojekten führen kann. Diese Kosten werden dann entweder an die Mieter oder die Gemeinden weitergegeben werden. Denn irgendeiner muss das am Ende Tages schließlich auch bezahlen“, begründete Herbert die Ablehnung der FPÖ.